Herzlich Willkommen Reiseleiter und Tourguide Verband e.V. |
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Verbandspräsident Ludwig Kohler |
Wir sind für Sie da. |
Marburg/Berlin. Der Beruf des Reiseleiters verbindet die Lust am Reisen mit der Möglichkeit, auf Reisen Geld zu verdienen. Was sich zunächst paradiesisch anhört, führt in der Realität häufig zur Ernüchterung. Denn allzu oft wird die Dienstleistung der Tourguides und Reiseleiter nicht auskömmlich vergütet - obwohl ihre Qualität maßgeblich den Erfolg einer Reise und damit die Zufriedenheit der Gäste bestimmt. Darauf weist der Reiseleiter- und Tourguide-Verband (RTGV) hin.
Als Interessenvertreter der Tourguides und Reiseleiter hat sich der RTGV in den vergangenen Monaten intensiv mit den Arbeitsbedingungen und Einkommensmöglichkeiten seiner Mitglieder beschäftigt. “Leider mussten wir feststellen, dass die Arbeitsbedingungen und Einkommensmöglichkeiten unserer Mitglieder noch unbefriedigender sind als das, was wir im Vorfeld vermuteten” erklärt Ludwig Kohler, Präsident des RTGV. Da die Mitglieder häufig selbständig sind, greifen die sozialpolitischen Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitszeit nicht. Darüber hinaus müssen die Tourguides und Reiseleiter durch ihre Selbständigkeit in vollem Umfang selbst für eine ausreichende soziale Absicherung sorgen. Folgerichtig hat der RTGV eine Sozialcharta erarbeitet:
Sozialcharta des RTGV
Vorwort:
Als Interessensvertreter der Tourguides und Reiseleiter haben wir uns intensiv mit den Arbeitsbedingungen und den Einkommensmöglichkeiten unserer Mitglieder beschäftigt. Was wir feststellen mussten war noch unbefriedigender als das was wir im Vorfeld vermuteten. Da unsere Mitglieder häufig selbstständig tätig sind, greifen die sozialpolitischen Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitszeiten nicht.
Aber auch als Selbstständige werden unsere Reiseleiter meistens nicht wahrgenommen. Dabei haben sie an der Schnittstelle zwischen Reisekunde, Leistungsgeber und Veranstalter ganz entscheidenden Einfluss auf den Erfolg eines Reiseproduktes. An anderer Stelle wird der Fachkräftemangel beklagt und es werden Lösungsvorschläge diskutiert, für unsere Reisebegleiter gilt das nicht in gleicher Weise. Aus diesem Grund wollen wir in Art einer freiwilliger Selbstverpflichtung der Veranstalter zu einer selbstkritischen Reflexion anregen.
Einkommen:
Ausgehend von einem Gehalt von ca. 1.800 Euro für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Reisebüro fordern wir für unsere Reisebegleiter ein Honorar mit dem sie ein vergleichbares Mindesteinkommen erzielen können. Beim lohnabhängig beschäftigten Reisebüromitarbeiter trägt der Arbeitgeber wesentliche Risiken mit. Der selbstständige Reisebegleiter muss Krankenversicherungsbeiträge, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und das Risiko von Arbeitslosigkeit selbst aufbringen. Für Verdienstausfall durch Urlaub und Krankheit hat er selbst vorzusorgen. Im allgemeinen Konsens kann dafür gut und gerne das 1,7- fache angesetzt werden. Ein daraus errechneter Mindesttagessatz von ca. 140 Euro (netto) ist somit die unterste Grenze, die noch kein unternehmerisches Risiko abdeckt, die zudem keinerlei Spielraum für Investitionen zum Beispiel in Büro, Werbung oder Fortbildung enthält. Der Tagessatz muss sich um einen angemessenen Betrag erhöhen, wenn vom Auftraggeber die Verpflegung des Auftragnehmers während des Einsatzes nicht kostenfrei bereitgestellt wird. Bei kürzeren Buchungszeiten (kürzere Führungen, Halbtageseinsätze) erhöht sich das Minimum da hier ggf. der restliche Tag nicht mit weiteren Aufträgen gefüllt werden kann. Sofern vom Auftraggeber Material (Bekleidung, Taschen, Scripts usw.) für den Einsatz des Tourguides oder Reiseleiters gewünscht werden, sind diese vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Sehr geehrte Redaktionen, wir hoffen, Sie für dieses wichtige Thema sensibilisieren zu können und freuen uns sehr, wenn Sie unser Anliegen mit entsprechenden Veröffentlichungen unterstützen. Gerne steht Ihnen Ludwig Kohler für ein Interview zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.
Mit freundlichen Grüßen,
Reiseleiter und Tour Guide Verband e. V.
Kaiserstraße 58
63065 Offenbach